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20.05.2025

Einmal mehr: Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuchen

Wieder einmal warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor betrügerischen E-Mails, die vorgeben, von dem Amt zu stammen. Vereinzelt würden auch entsprechende Briefe verschickt.

Die Empfänger erhielten von E-Mail-Adressen wie zum Beispiel "bzst-poststelle@bzst.de", teilweise auch mit der Domain-Endung "bzst.bund.de", die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerierten, eine betrügerische E-Mail. Es werde angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und hierfür eine Identifizierung erforderlich sei.

Verschickt würden zudem betrügerische E-Mails von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" beziehungsweise von ähnlichen E-Mail-Adressen, die ebenfalls eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerierten. Der E-Mail sei teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid des Amts handeln soll. Teilweise gingen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.

Im Umlauf seien auch betrügerische E-Mails, die von der Absender-Adresse "news@bzst-infos.de" stammten. Der E-Mail sei ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid des BZSt handeln soll.

Wer eine solche E-Mail erhält, sollte das beigefügte Dokument nicht öffnen und die E-Mail unverzüglich löschen, rät das BZSt.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 19.05.2025