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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Die Personalvertretung muss nicht immer die "billigere" Schulung wählen

Hat die Personalvertretung einer Fluggesellschaft einen Anspruch auf Schulungen, die der Arbeitgeber zu bezahlen hat, so muss nicht immer die preisgünstigere Schulungsform gewählt werden. Der Personalrat hat einen gewissen Spielraum. In dem konkreten Fall hatten zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an einer mehrtägigen Schulung außerhalb teilgenommen. Der Arbeitgeber bezahlte zwar die Kursgebühr, nicht jedoch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, weil es vom selben Anbieter eine themengleiche Online-Version des Seminars gab (ein so genanntes Webinar). Ein Webinar dürfe nicht allein deswegen einem Präsenzseminar vorgezogen werden, weil dafür keine Kosten für Übernachtung und Verpflegung anfallen. (BAG, 7 ABR 8/23)

Steuertipp: Anhörung zu Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

Eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes führt der Finanzausschuss am morgigen Mittwoch, 20. März um 14.30 Uhr durch. Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Mit ihrer Gesetzesinitiative will die Bundesregierung europäisches Recht national umsetzen. Unter anderem soll ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen sollen geändert werden. Link zur Anhörung inklusive Liste von Sachverständigen und Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470 (Bundestag, Meldung vom 18.3.2024)