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23.03.2023

Anlage EÜR 2022 und gestaffelte Entfernungspauschale: Vorsicht bei der Vordruckbearbeitung

Die Änderung der gestaffelten Entfernungspauschale findet auch in der Anlage EÜR Berücksichtigung. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

Zur Entlastung der Fernpendler werde die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale seit 01.01.2021 befristet bis zum 31.12.2026 gestaffelt gewährt. Ab dem 21. Entfernungskilometer ergebe sich durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 eine erhöhte Entfernungspauschale, durch die Fernpendlern ein erhöhter steuerlicher Abzug gewährt wird. Die erhöhte Entfernungspauschale werde unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel angesetzt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreisentwicklung habe der Gesetzgeber eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer um drei Cent pro Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent beschlossen. Die eigentlich erst ab 2024 vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale werde zeitlich vorgezogen und gelte für den gesamten Veranlagungszeitraum 2022.

Unverändert sei die Entfernungspauschale mit höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr anzusetzen. Dieser Höchstbetrag gilt laut Lohnsteuerhilfe bei abziehbaren Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach wie vor nicht. Ein höherer Betrag als 4.500 Euro sei nur ansetzbar, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 22.03.2023