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28.11.2025

Vierte Nord-Finanzminister-Konferenz: Reform der Schuldenbremse und gemeinsame Ziele in der Geldwäsche-Bekämpfung

Die Finanzressorts der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich am 26.11.2025 zur vierten Nord-Finanzministerkonferenz in Lübeck getroffen und sich zu unterschiedlichen finanzpolitischen Themen ausgetauscht. Wie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, standen im Mittelpunkt die aktuelle Haushaltslage der Länder, die Erwartungen an die Kommission zur Reform der Schuldenbremse sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Trotz einer teils positiven Oktober-Steuerschätzung bleibe die Haushaltslage der Länder weiterhin angespannt. Zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben würden aktuell auch Kredite und Entnahmen aus Rücklagen benötigt. Die Handlungsspielräume blieben begrenzt, so die Nord-Finanzminister. Verschärft werde die Lage durch Steuerrechtsänderungen des Bundes sowie stark steigende Personal- und Sozialausgaben. Um die positive Tendenz der Oktober-Steuerschätzung zu einem Trend zu verstetigen, fordern die Nordländer gemeinsame Anstrengungen und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern, um die Wirtschaft weiter zu stärken. Die angespannte Haushaltslage begrenze zudem den finanziellen Spielraum für die Tarifverhandlungen, die im Dezember beginnen.

Mit der vom Bund eingesetzten Kommission zur Reform der Schuldenbremse verbinden die Nordländer klare Erwartungen. Die Regeln zur Schuldenbremse müssten mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Ziel sei es, finanzpolitische Stabilität und notwendige Zukunftsinvestitionen besser auszubalancieren. Das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität halten die Finanzminister für einen ersten wichtigen Schritt, um den Rückstand bei den öffentlichen Investitionen abzubauen. Zusätzlich müsse sichergestellt werden, dass durch eine Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz notwendige und sachgerechte Investitionen bei Bund, Ländern und Kommunen auch jenseits der bisherigen Schuldenregeln möglich sind. Die Nordländer fordern zudem, in Krisenzeiten überjährig Notkredite aufnehmen zu können. Die vergangenen Jahre hätten deutlich gezeigt, dass außergewöhnliche Belastungen – etwa nach der Corona-Pandemie – nicht nach einem Kalenderjahr enden.

Die aktuelle Diskussion zu einer möglichen Reform der Erbschaftsteuer begrüßen die Nordländer Im Fokus stehe die Forderung nach Steuergerechtigkeit. Die Erbschaftsteuer bleibe eine unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Länder, sie müsse aber einfacher und gerechter werden. Bei einer möglichen Reform sollten nach Ansicht der Nordländer auch Erkenntnisse aus dem Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung herangezogen werden. Es werde erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht mit der anstehenden Entscheidung zur Erbschaftsteuer zusätzliche Hinweise zum Reformbedarf geben wird.

Im Rahmen der Konferenz wurde die Task Force zur Geldwäschebekämpfung aus Schleswig-Holstein vorgestellt. Diese wurde Ende 2024 gegründet und sorgt für eine engere Vernetzung und einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften bei der Geldwäschebekämpfung. In diesem Zusammenhang forderten die Nordländer den Bund auf, das Thema Geldwäschebekämpfung gezielt anzugehen und hierbei eine koordinierende Rolle einzunehmen. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung sei bereits ein eigenes Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität geplant gewesen, das Ermittlungen und Aufsicht bündeln sollte. Diese Idee sollte der Bund wieder aufleben lassen und dadurch die gemeinsame Geldwäschebekämpfung deutlich stärken. Die Länder sind sich einig, dass nur durch eine enge Vernetzung der Behörden in Bund und Ländern langfristig gezielt und erfolgreich gegen illegale Finanzströme vorgegangen werden kann.

Ein weiteres Thema der Konferenz war die Stärkung der Ausfallsicherheit in zentralen Finanzprozessen der Landesverwaltungen. Die Nordländer diskutierten, wie sich Zahlungsverkehr und Liquiditätsversorgung in Notsituationen gegenseitig absichern lassen, beispielsweise durch so genannte Back-up-Lösungen oder Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern. Ziel sei es, dass wichtige Zahlungen sowie kurzfristige Liquiditätsbeschaffungen auch dann gewährleistet bleiben, wenn IT-Systeme oder Kreditstrukturen vorübergehend ausfallen. Erste Kooperationen dieser Art bestünden bereits zwischen Hamburg und Bremen. Ähnliche Modelle sollten nach Ansicht der Minister auch in anderen Ländern zur Stärkung der Krisenfestigkeit geprüft werden.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 26.11.2025