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17.05.2022

Energieeffiziente Neubauten: Bundesregierung beschließt höhere Standards

Energiesparen und effizienteres Heizen – gerade im Gebäudebereich liegt großes Potenzial für den Klimaschutz. Das Bundeskabinett hat nun das "Effizienzhaus-55" als Standard für Neubauten eingeführt und eine entsprechende Anpassung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die Regelung soll ab dem 01.01.2023 gelten.

Ein Effizienzhaus sei ein energetischer Standard für Wohngebäude, erläutert die Bundesregierung. Zwei Kriterien seien für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude sei die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gebe an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.

Mit der aktuellen gesetzlichen Anpassung im Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung Anreize zum Energiesparen beim Bauen und Wohnen setzen. Der neue Gebäudestandard unterstütze gleichzeitig auch Anstrengungen, die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger zu reduzieren.

Bundesregierung, PM vom 11.05.2022